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Arbeiten mit dem Studentenvisum


Rahmenbedingungen


Mit einem Studentenvisum können Sie bis zu 20 Stunden im Semester arbeiten, in den Semesterferien ohne Zeitbeschränkung. Eine Arbeitsstelle können Sie allerdings erst dann antreten, wenn auch Ihr Kurs/ Ihr Studium begonnen hat. Praktische berufliche Tätigkeiten, die Bestandteil Ihres Kurses sind, zählen allerdings nicht zu den 20 Stunden dazu.

Bevor Sie eine Arbeitsstelle antreten, müssen Sie eine Steuernummer (Tax File Number TFN) beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie online auf der Seite der australischen Steuerbehörde. Zum Ende des australischen Steuerjahres müssen Sie wie alle Einheimischen auch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies können Sie selbst online erledigen oder mithilfe eines Steuerberaters.  


Wie Sie einen passenden Job finden


Studentische Nebenjobs gibt es häufig in den Bereichen Verkauf (Einzelhandel), Hotelgewerbe und Gastronomie sowie als Aushilfskräfte in Büros. Tätigkeiten als Nachhilfetutor oder Lehrer der deutschen Sprache sind natürlich auch möglich.
Freie Stellen werden üblicherweise in den lokalen Zeitungen oder auf den Websites der Jobagencies veröffentlicht. Letztere sind eine gute Möglichkeit, neben der eigenen Suche andere für sich arbeiten zu lassen: Nach einer Registrierung, bei der Sie auch Ihren Lebenslauf hinterlegen, werden Sie von der Jobagentur benachrichtigt, sobald passende Stellen frei werden.

Wenn Sie sich auf einen Job bewerben, müssen Sie ebenfalls einen aktuellen Lebenslauf beilegen. Bitte beachten Sie, dass ein australischer Lebenslauf kein Foto von Ihnen beinhaltet. Nach der Angabe Ihrer persönlichen Daten können Sie ein „professional objective“ formulieren, in dem Sie erklären, welche Tätigkeiten oder Herausforderungen Sie suchen. Ebenso können Sie in wenigen Sätzen (maximal drei) ein kurzes Statment zu Ihrer Person und Ihren wichtigsten Qualifikationen abgeben. Ihre Erfahrungen und die Stationen Ihrer Ausbildung sollten Sie chronologisch rückläufig auflisten.

Wenn Sie sich schriftlich bewerben, sollte Ihre Bewerbung neben dem Lebenslauf auch ein Anschreiben, den „cover letter“ enthalten. In diesem erklären Sie ebenso wie in einer deutschen Bewerbung, warum Sie sich auf die Stelle bewerben und welche Kompetenzen und Qualifikationen Sie für die Tätigkeit befähigen.